SLO – Spezialistenvertrag
SLO – Spezialistenvertrag
- Stand 1. Oktober 2011 -
Mit Durchführung der Registrierung als Spezialist bei SLO willigen Sie (der „Spezialist“) in die folgenden Regelungen dieses SLO – Spezialistenvertrages (der „Vertrag“) ein:
- Jede Nennung von Beteiligten umfasst ebenfalls die jeweilige weibliche Form; so steht etwa „Spezialist“ auch für „Spezialistin“ -
1. Vertragsgegenstand
Die SLO – Second Legal Opinion GmbH & Co. KG, Berlin („SLO“) ermöglicht es Rechtsanwälten/Volljuristen („Nutzer“) Fragen und Aufträge im Zusammenhang mit ihrer eigenen juristischen Tätigkeit („Aufträge“ bzw. „Auftrag“) bei SLO einzustellen, um diese von spezialisierten Kollegen bearbeiten zu lassen. Fachleute lassen sich also durch Fachleute unterstützen. Eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten oder Rechtsberatung erfolgt nicht. Im steuerrechtlichen Bereich sind auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Nutzer und/oder Spezialisten zugelassen.
Der Spezialist verpflichtet sich hiermit gegenüber SLO grundsätzlich dazu bereit, Aufträge - bei eigener freier Kapazität - zu bearbeiten und seine Einschätzungen und Erkenntnisse zu diesen in entsprechender Form schriftlich abzufassen („Ergebnis“) und an SLO zu übermitteln. Die Arbeit für die Mandanten des Spezialisten hat allerdings stets Vorrang.
SLO wird dem Spezialisten nach einem von SLO festgelegten System Aufträge zur Bearbeitung zuweisen. Grundsätzlich erfolgt die Verteilung der Aufträge an die Spezialisten des entsprechenden Spezialgebietes der Reihe nach, sofern der Nutzer nicht die Bearbeitung durch einen bestimmten Spezialisten wünscht, dessen Kennung ihm aus einem Vorauftrag bekannt ist. Ein Anspruch auf Zuweisung von Aufträgen oder Zuweisung eines bestimmten Auftrages besteht nicht.
2. Rechtsbeziehungen
Aufgrund dieses Vertrages entstehen nur vertragliche oder sonstige Beziehungen zwischen SLO und dem jeweiligen Spezialisten.
Ziel des SLO Systems ist es, keine vertraglichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Nutzer und dem Spezialisten entstehen zu lassen. Daher ist auch der zwischen SLO und dem jeweiligen Nutzer geschlossene Vertrag so formuliert, dass aufgrund dieses Vertrages vertragliche und sonstige Beziehungen nur zwischen diesen beiden Parteien (SLO und Nutzer) entstehen. Nutzer und Spezialist treten nur unter ihrer Kennung, also anonym, auf. Insbesondere soll zwischen dem Nutzer und dem Spezialisten kein Mandats-, Berater- oder sonstiges, rechtlich relevantes Verhältnis entstehen. Dies ist auch der alleinige vertragliche Grund für die Anonymität. Selbst wenn die Identität des anderen Beteiligten bekannt wird, ändert sich hieran nichts.
Der Spezialist ist in keiner Weise anwaltlich oder beratend tätig. Er gibt lediglich eine unverbindliche juristische Einschätzung/Zweitmeinung ab.
Dieser Vertrag schafft kein irgendwie geartetes Anstellungs- oder sonstiges diesem ähnliches Rechtsverhältnis zwischen SLO und dem Spezialisten. Der Spezialist ist bei seiner Tätigkeit völlig frei und weisungsunabhängig, insbesondere in der Entscheidung, ob er den Auftrag annimmt und wann und wo er ihn bearbeitet.
3. Qualifikation des Spezialisten
Der Spezialist erklärt, dass er Rechtsanwalt bzw. Volljurist ist, also die Befähigung zum Richteramt in Deutschland besitzt bzw. – bei Registrierung für steuerrechtliche Spezialgebiete – Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist und hier in Ausübung seiner selbständigen beruflichen (auch nebenberuflichen) Tätigkeit handelt. Der Spezialist erkennt an, dass es für das Funktionieren und den Erfolg von SLO von besonderer Bedeutung ist, dass die an die Nutzer übermittelten Ergebnisse von besonderer Substanz und hoher Qualität sind.
Dem Spezialisten ist bewusst, dass die ihm zukünftig zugewiesenen Aufträge von Juristen stammen, die sich durch den Einsatz von SLO eine professionelle Zweitmeinung oder sonstige Unterstützung versprechen. Da die Nutzer sich grundsätzlich das Ergebnis auch selbst erarbeiten könnten, dies jedoch aus verschiedensten Gründen (z. B. Zeitmangel) nicht tun und Unterstützung durch SLO suchen, stellen sie berechtigter Weise hohe Erwartungen an die entsprechenden Ergebnisse. Um diese Erwartungen zu erfüllen, ist es entscheidend, dass der Spezialist auf seinem Spezialgebiet solche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen hat, die ihn dazu befähigen, nicht nur für einen „normalen“ Mandanten, der nicht juristisch vorgebildet ist, Mehrwert zu schaffen, sondern gerade für einen Kollegen, der zwar nicht sein Mandant ist, der allerdings, da er selbst Profi ist, einen sehr qualifizierten „Sparringspartner“ erwartet.
Dass der potentielle Spezialist grundsätzlich ein passabler Jurist ist und gewisse Erfahrungen auf einem Rechtsgebiet hat, ist im Rahmen von SLO nicht ausreichend. Vielmehr muss der Spezialist auf dem von ihm ausgewählten Spezialgebiet tatsächlich über besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die ihn zu einem kompetenten Partner des professionellen Nutzers machen.
Selbstverständlich muss der Spezialist auch dazu in der Lage sein, seine Gedanken, Anregungen und Erkenntnisse in präziser, gut verständlicher und strukturierter Weise schriftlich zu verfassen.
4. Registrierung/Nachweis der Qualifikation
Bei der Registrierung wählt der Spezialist sein Spezialgebiet aus, legt seinen Zugangsnamen (private oder berufliche E-Mail Adresse) und sein Passwort fest und übermittelt seine persönlichen Daten und Kontaktdaten an SLO. Zudem übersendet er die erforderlichen Qualifikationsnachweise. SLO wiederum prüft diese Nachweise und lässt den Spezialisten bei positivem Ergebnis der Prüfung durch Bestätigung seiner Registrierung als Spezialisten zu. Mit Übermittlung der ausdrücklicher Bestätigung der Registrierung durch SLO (grundsätzlich geschieht dies durch E-Mail) ist die Registrierung durchgeführt und der Vertrag geschlossen. Ein Anspruch auf Bestätigung der Registrierung durch SLO, also auf Abschluss des Vertrages, besteht in keinem Fall.
Der Spezialist darf sich nur für ein Spezialgebiet registrieren (siehe Einzelheiten unter Ziffer 5.).
Der Spezialist verpflichtet sich, im Rahmen der Registrierung sowie der sonstigen Nutzung von SLO nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Die besondere Qualifikation des Spezialisten ist durch entsprechende Dokumente und Informationen (z. B. Anwaltszulassung in Verbindung mit Ausführungen zu den eigenen Erfahrungen und Kenntnissen) gegenüber SLO darzulegen. Der Spezialist ist verpflichtet, SLO unverzüglich über sämtliche Umstände zu unterrichten, die einen negativen Einfluss auf seine Qualifikation haben könnten (z. B. Entzug der Anwaltszulassung).
Der Spezialist ist verpflichtet, seine Login-/Zugangsdaten (insbesondere sein Passwort) geheim zu halten und kein leicht erahnbares Passwort zu nutzen. Diese Zugangsdaten sind wirksam vor dem Zugriff Dritter/der Nutzung durch Dritte zu schützen. Dritten dürfen diese in keinem Fall mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden. Sofern Dritte unter Nutzung der Zugangsdaten des Spezialisten Handlungen bei SLO vornehmen (etwa Ergebnisse an SLO übermitteln), führt dies grundsätzlich zur Haftung des Spezialisten für den entstandenen Schaden. Sobald der Spezialist Kenntnis davon hat oder auch nur vermutet, dass Dritten seine Zugangsdaten bekannt sind, hat er diese umgehend zu ändern und SLO (unter admin@slo-secondlegalopinion.de) zu informieren. Ferner hat er für die Sicherheit des Zugangs zu sorgen.
Der Spezialist ist verpflichtet, jegliche Änderung seiner Daten, also etwa seiner Kontaktdaten, gegenüber SLO mitzuteilen bzw. seine Daten im System aktuell zu halten. Bis SLO den Empfang einer solchen Änderungsmitteilung gegenüber dem Spezialisten bestätigt hat, gelten die bisherigen Daten im Verhältnis zu SLO als richtig.
5. Spezialgebiete
Der Spezialist kann sich nur für ein Spezialgebiet (z. B. Gesellschaftsrecht) registrieren. Innerhalb dieses Spezialgebietes kann er sich für bis zu zwei Untergebiete entscheiden. Bei den Untergebieten kann es sich um generelle Untergebiete z. B. „Gesellschaftsrecht – allgemein“ oder speziellere Untergebiete z. B. „Aktienrecht“ oder „Konzernrecht“ handeln.
Die Anzahl der für ein Spezialgebiet/Untergebiet zulässigen Spezialisten ist begrenzt. Noch verfügbare Spezialgebiete/Untergebiete sind im System entsprechend gekennzeichnet.
Mit der Auswahl eines Spezialgebietes/Untergebietes und der Registrierung für dieses versichert der Spezialist, auf diesem Spezialgebiet/Untergebiet über besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu verfügen, die ihn befähigen, selbst erfahrenen Kollegen praktisch hilfreiche juristische Ergebnisse zukommen lassen zu können.
SLO ist in der Ausweisung und Änderung der Spezialgebiete/Untergebiete frei. SLO wird sich jedoch bemühen, bei einer Änderung eines Spezialgebietes/Untergebietes die betroffenen Spezialisten zu informieren, um diesen die Möglichkeit zu geben, sich für ein etwa hinzugefügtes Untergebiet des Spezialgebietes unter Aufgabe ihres bisherigen Untergebietes zu registrieren.
Zudem ist SLO in der Entscheidung frei, wie viele Spezialisten es für ein Spezialgebiet/Untergebiet zulässt. SLO wird hierbei insbesondere berücksichtigen, dass Aufträge zügig abgearbeitet werden und die SLO - Tätigkeit für die Spezialisten finanziell interessant ist (keine zu großen Zeiträume zwischen der Zuweisung von Aufträgen).
6. Auftragsannahme
Ein neuer Auftrag wird zunächst nur einem Spezialisten zugewiesen („Zuweisung“). Hierüber wird der Spezialist per E-Mail und/oder SMS informiert. Der Spezialist verpflichtet sich, während üblicher Geschäftszeiten E-Mail- und SMS - Eingänge regelmäßig abzurufen und umgehend den Auftrag (z. B. durch einloggen im System) zu prüfen. Der Auftrag weist die geforderte Bearbeitungsdauer, also die Zeit, in der sich der Spezialist ausschließlich und konzentriert mit dem Auftrag befasst (z. B. eine Stunde) („Bearbeitungsdauer“), sowie den Zeitpunkt, zu dem der Nutzer das Ergebnis spätestens benötigt („Erledigungsfrist“), aus. Der Spezialist hat nun gewisse Zeit (mindestens 2 – 4 Stunden, abhängig von der Eile des Auftrages) („Reaktionszeit“) den Auftrag zu akzeptieren („Akzeptierung“). Ein Auftrag darf nur akzeptiert werden, wenn der Spezialist die geforderte Bearbeitungsdauer und Erledigungsfrist (abzüglich der unten erwähnten Vorlaufzeit) einhalten kann. Der Spezialist muss sich zudem sicher sein, den Auftrag verstanden zu haben oder geringe Unklarheiten durch eine kurze Rückfrage klären zu können. Ferner muss der Spezialist überzeugt sein, die oben erwähnte Qualifikation zu besitzen, um den von ihm geforderten Mehrwert zu schaffen. Bei entsprechenden Bedenken hat der Spezialist den Auftrag sofort abzulehnen und ggf. seine Bedenken (z. B. hinsichtlich der korrekten Auswahl des vorgegebenen Spezialgebietes) mitzuteilen. Sofern die Bearbeitungsdauer für zu kurz gehalten wird, ist dies darzulegen. SLO wird dann mit dem Nutzer abstimmen, ob dieser mit einer Erhöhung der Bearbeitungsdauer einverstanden ist. Ist dies nicht der Fall, ist der Auftrag mit der ursprünglichen Bearbeitungsdauer zu bearbeiten. Der Spezialist kann in diesem Falle gezwungen sein, lediglich eine kurze Grobeinschätzung abzuliefern und diesen „Schuss aus der Hüfte“ auch entsprechend zu verdeutlichen.
Sofern der Spezialist nicht oder nicht innerhalb der Reaktionszeit reagiert, leitet SLO den Auftrag nach angemessener Zeit an einen anderen Kollegen dieses Spezialgebietes. Falls der Spezialist anderweitig eingebunden ist, hat er den Auftrag sofort abzulehnen, so dass dieser unmittelbar an einen anderen Spezialisten geleitet werden kann.
Mit Akzeptierung verpflichtet sich der Spezialist den Auftrag ordnungsgemäß zu bearbeiten und das Ergebnis spätestens 2 Stunden vor Ablauf der Erledigungsfrist („Vorlaufzeit“) auf dem vorgesehenen Weg bei SLO einzustellen. Dem Spezialisten ist bewusst, dass die Überschreitung dieser Vorlaufzeit der Erledigungsfrist unmittelbare Auswirkungen auf seine Bewertung und Vergütung haben kann (siehe hierzu auch Ziffer 9.).
Im Rahmen der Akzeptierung kann der Spezialist noch über SLO Klärungsfragen an den Nutzer richten.
Nach Akzeptierung wird SLO den entsprechenden Nutzer informieren und diesen bitten, die Auftragsgebühr zu zahlen. Erst nach Eingang derselben wird SLO den Spezialisten hierüber informieren und ihn auffordern, mit der Bearbeitung zu beginnen („Freigabe“). Sofern die Freigabe später als 24 Stunden nach Akzeptierung erfolgt, da etwa die Entrichtung der Auftragsgebühr zu spät vorgenommen wurde, kann der Spezialist – allerdings nur unverzüglich - eine entsprechende Verlängerung der Erledigungsfrist verlangen, welche SLO dann wiederum mit dem Nutzer abstimmt. Ist der Nutzer hiermit einverstanden, gibt SLO die verlängerte Erledigungsfrist gegenüber dem Spezialisten frei („Modifizierte Freigabe“). Gleiches gilt entsprechend in Fällen sehr kurzer Erledigungsfristen, bei denen SLO sich bemühen wird, auf eine rasche Bezahlung und Freigabe hinzuwirken.
Erst mit unwidersprochener Freigabe bzw. Modifizierter Freigabe wird der Auftrag für den Spezialisten verbindlich und er kann mit der Bearbeitung beginnen.
Zur Lösung konkret auftretender Probleme werden die Beteiligten kollegial kooperieren.
Obwohl der Nutzer gehalten ist, seine Aufträge nur allgemein und anonym zu formulieren, damit u. a. keine Rückschlüsse auf Personen oder Sachverhalte möglich sind, kann es sein, dass der Spezialist aufgrund der übermittelten Daten annimmt, einem möglichen Konflikt ausgesetzt zu sein. Bei dem Verdacht des Spezialisten, dass ein wie auch immer gearteter Konflikt vorliegen könnte, hat dieser den Auftrag unverzüglich abzulehnen und die gewonnenen Daten in keiner Weise zu nutzen, sondern diese geheim zu halten. Dies gilt entsprechend, falls der Konflikt erst während der Bearbeitung vom Spezialisten wahrgenommen wird.
Der Spezialist wird SLO längere Abwesenheiten (ab 4 Tage) an admin@slo-secondlegalopinion.de mitteilen, sofern solche Abwesenheiten an der Bearbeitung von Aufträgen hindern. Es soll auf diese Weise vermieden werden, dass in dieser Zeit Zuweisungen an den Spezialisten erfolgen.
7. Auftragsbearbeitung/Ergebnis
Der Spezialist ist verpflichtet, den Auftrag mindestens während der vollen Bearbeitungsdauer ausschließlich und konzentriert zu bearbeiten. Sofern sich herausstellt, dass sich der Auftrag, anders als zunächst angenommen, in kürzerer Zeit erledigen lässt, ist dies zu tun und entsprechend mitzuteilen, damit die Gebühr und die Vergütung angemessen gekürzt werden können.
Der Spezialist hat den Auftrag vollständig persönlich zu bearbeiten; hiervon ausgenommen sind einfache Recherche- und Schreibarbeiten, die der Spezialist in seinem Namen und Auftrag und auf seine Kosten qualifizierten Personen übertragen kann.
Im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags und der Übermittlung des Ergebnisses und dessen eventueller Erörterung, ist der Spezialist verpflichtet, keinerlei Hinweise auf die eigene Identität (z. B. Kontaktdaten o.ä.) oder Werbung in irgendeiner Form zu übermitteln. Dies ist auch in seinem eigenen Interesse, da sonst eventuell ein unmittelbarer Vertrag/Mandat Nutzer – Spezialist mit entsprechenden Haftungsfolgen angenommen werden könnte. Ferner hat der Spezialist SLO auf die Übermittlung personenbezogener Daten durch Nutzer hinzuweisen, damit SLO diese entsprechend informieren kann.
Dem Spezialisten ist bewusst, dass seine Zuverlässigkeit in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht entscheidende Faktoren sind. Eine zu späte oder sonst unkorrekte Abwicklung ist unbedingt zu vermeiden.
Das erarbeitete Ergebnis soll keinen Rechtsrat oder eine Empfehlung (etwas zu tun oder zu unterlassen) beinhalten, sondern lediglich eine Einschätzung darstellen (gleich einem wissenschaftlichen Gutachten; kein „Auftragsgutachten“, also nicht nur das schildern, was für den Nutzer günstig ist). So sollen etwa die entsprechenden Vor- und Nachteile aufgezeigt und Argumente geliefert werden. Die entsprechenden Schlüsse sind jedoch vom Nutzer selbst zu ziehen.
Die Art der im Rahmen des Ergebnisses mitgeteilten Einschätzung ist nicht beschränkt. So können etwa strategische, konkret rechtliche oder auch allgemeine Einschätzungen (etwa über die Rechtslage oder Erfolgsaussichten) vermittelt werden oder sonstige Bearbeitungen erfolgen.
Es ist selbstverständlich, dass das Ergebnis - neben der Übermittlung praktisch gut verwertbarer juristischer Ausführungen - angemessen knapp, präzise sowie gut verständlich aufgebaut und in ansprechender Form in korrekter Rechtschreibung abgefasst ist.
Die Einhaltung der beruflichen Regelungen und Standesvorschriften (z. B. für Rechtsanwälte oder Steuerberater) liegt in der alleinigen Verantwortung des Spezialisten. Bei der Bearbeitung und Abwicklung der Aufträge hat sich der Spezialist zudem, wie auch der Nutzer, kollegial und fair zu verhalten.
Das Ergebnis ist in der vom SLO System vorgegebenen Form zu verfassen und bei SLO einzustellen.
Nach Übermittlung des Ergebnisses an den Nutzer ist der Spezialist verpflichtet, dem Nutzer (über SLO) kurze Verständnisfragen zu dem übermittelten Ergebnis (keine neuen Fragen) werktags (Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden zu beantworten. Sofern die Bearbeitung dieser Nachfragen länger dauert, hat der Spezialist mitzuteilen, wie lange er für die Beantwortung benötigt, wobei insgesamt 3 Tage nicht überschritten werden dürfen.
Daten erledigter Aufträge können nach 2 Monaten durch SLO gelöscht werden.
Sofern dem Spezialisten später Fehler in seinem Ergebnis auffallen, hat er diese umgehend an SLO zur Weiterleitung an den Nutzer zu melden.
8. Bewertung
Der Spezialist erkennt an, dass die Zufriedenheit der Nutzer für SLO und sein Funktionieren von entscheidender Bedeutung ist. Der Spezialist ist damit einverstanden, dass die Nutzer ihn und seine Ergebnisse bewerten. Die einzelnen Bewertungsstufen sind wie folgt:
1 = Sehr gut nutzbar
2 = Gut nutzbar
3 = Grundsätzlich brauchbar
4 = Nur bedingt brauchbar
5 = Unbrauchbar; Aufträge von mir nicht wieder an diesen Bearbeiter leiten.
6 = Völlig unbrauchbar; ich rege an, den Bearbeiter zu ersetzen.
Der Spezialist akzeptiert, dass diesen Bewertungen, so subjektiv diese auch sein mögen und so groß das Risiko ist, dass die Nutzer, welche selbst Profis sind, streng bewerten, insoweit Bedeutung zukommt, als sie einen besonderen Einfluss auf den Anspruch des Spezialisten auf seine Vergütung (bis zum vollständigen Ausschluss) haben (siehe Einzelheiten unter Ziffer 9.).
Die Bewertungen werden von SLO diskret behandelt. Sie sind (neben SLO) nur dem jeweiligen Spezialisten zugänglich.
9. Vergütung/Herabsetzung bzw. Erlöschen des Vergütungsanspruches/Einseitiges Bestimmungsrecht von SLO
a. Vergütung bei positiver Bewertung des Ergebnisses
Der Spezialist erhält bei positiver Bewertung seines Ergebnisses durch den Nutzer (mindestens 3: Grundsätzlich brauchbar) für seine Leistung eine Vergütung, deren Höhe wie folgt gestaffelt ist:
|
Zeitvorgabe durch Nutzer |
Höhe der Vergütung |
|
Kurzanfrage - max. 15 Minuten Zeitaufwand für den Spezialisten - (vom Spezialisten für die Erfassung des Auftrages benötigte Zeit wird nicht eingerechnet, jedoch einschließlich der Zeit, die für die Abfassung der Antwort/des Ergebnisses erforderlich ist) |
EUR 40 zzgl. MwSt. |
|
1 Stunde (Bearbeitungszeit durch Spezialisten) |
EUR 160 zzgl. MwSt. |
|
2 Stunden |
EUR 315 zzgl. MwSt. |
|
3 Stunden |
EUR 460 zzgl. MwSt. |
|
4 Stunden |
EUR 580 zzgl. MwSt. |
|
Jede weitere Stunde |
Zusätzlich EUR 135 zzgl. MwSt. |
Die fällige Vergütung wird dem Spezialisten nach Zusendung einer von SLO generierten Abrechnung auf das vom Spezialisten mitgeteilte Konto überwiesen. Der Spezialist ist verpflichtet, SLO Änderungen seiner Kontoverbindung anzuzeigen und sich den Eingang der Änderungsanzeige von SLO bestätigen zu lassen, bevor er seine bisherige Bankverbindung aufgibt. Die Abrechnung gegenüber dem Spezialisten wird lediglich online erstellt und zugesandt. Die Zusendung von Originalrechnungen erfolgt nur gegen Kostenerstattung i. H. v. EUR 2,5 auf ausdrücklichen Wunsch des Spezialisten. Sofern rechtliche Bestimmungen eine Rechnungsstellung durch den Spezialisten (an SLO) erfordern oder dies aus anderen Gründen zweckmäßiger ist, werden die Parteien dies entsprechend umsetzen.
Die Vergütung stellt die gesamte Bezahlung/Kompensation dar. Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen oder sonstigen Kosten besteht nicht.
Dem Spezialisten ist bewusst, wie entscheidend die rechtzeitige Lieferung des Ergebnisses unter Beachtung der Vorlaufzeit ist, da der Nutzer die Übermittlung des Ergebnisses nach Ablauf der Erledigungsfrist ablehnen kann und ihm dann durch SLO die Gebühr zurückerstattet wird. In diesem Falle erlischt auch der gesamte Vergütungsanspruch des Spezialisten; dies unabhängig davon, ob er die Fristversäumung zu vertreten hat oder nicht.
Die Auskehrung der Vergütung an den Spezialisten erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach endgültiger Zahlung der vollen Gebühr durch den Nutzer (dies geschieht grundsätzlich schon vor Freigabe des Auftrages bzw. Weiterleitung des Ergebnisses an den Nutzer) und nach Eingang der Bewertung durch den Nutzer, welche nicht schlechter als 3 (Grundsätzlich brauchbar) ist. Die Vergütung ist damit fällig.
Sofern der Nutzer das Ergebnis nicht spätestens eine Woche nach Einstellung desselben bewertet hat, wird SLO ihm hierfür eine Frist von einer weiteren Woche setzen. Sofern der Nutzer seine Bewertung nicht innerhalb dieser weiteren Woche vornimmt, gilt das Ergebnis als akzeptiert und zumindest als mit 3 bewertet.
Die Vergütung wird zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgekehrt, sofern der Spezialist nicht mitteilt, dass er von der Regelung des § 19 UStG Gebrauch macht oder sonstige Gründe dagegen sprechen. Für die korrekte Versteuerung der Vergütung ist allein der Spezialist verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Abführung der Mehrwertsteuer.
SLO ist befugt, die Vergütungshöhe mit Wirkung für zukünftige (noch nicht durch den Spezialisten akzeptierte) Aufträge anzupassen. Hierüber wird SLO den Spezialisten vor/bei Zuweisung neuer Aufträge hinweisen, so dass der Spezialist entsprechend reagieren kann.
b. Herabsetzung/Erlöschen des Vergütungsanspruches bei negativer Bewertung/Einseitiges Bestimmungsrecht von SLO
Da die Parteien in dieser besonderen Konstellation (Kollegen unterstützen Kollegen mit einer entgeltlichen unverbindlichen Zweitmeinung) eine rasche, unkomplizierte und endgültige Klärung herbeiführen wollen und es insbesondere zu aufwendig und kostenintensiv wäre, für die Frage der Beurteilung der Qualität eines vom Spezialisten übermittelten Ergebnisses eine gesondert kostenpflichtige Einschätzung oder ein Gutachten einzuholen, wird für den Fall negativer Bewertungen Folgendes vereinbart:
Sofern die Bewertung des Ergebnisses durch den Nutzer 4 (Nur bedingt brauchbar) oder schlechter ist, wird SLO die Angelegenheit prüfen und einen Vermittlungsvorschlag (z. B. Ermäßigung auf 80 % der üblichen Gebühren bzw. Vergütung) an Nutzer und Spezialisten richten. Sowohl Nutzer als auch Spezialist haben nach Übermittlung des Vermittlungsvorschlages 2 Wochen Zeit, den Vermittlungsvorschlag zu akzeptieren oder zu diesem Stellung zu nehmen.
Sofern der Vermittlungsvorschlag nicht innerhalb dieser 2 Wochen von beiden Seiten akzeptiert wird, wird SLO die bis dahin eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligten prüfen (später eingehende Stellungnahmen sind ausgeschlossen) und unter Einsatz eines Rechtsanwalts/Volljuristen nach freiem Ermessen einseitig die vertraglich geschuldete Höhe der Gebühr (vom Nutzer zu tragen) und der Vergütung (an Spezialist auszukehren) bestimmen („Festlegung“). Entsprechend ermäßigt sich bei einer Kürzung auch die Provision von SLO.
Beispiel: SLO entscheidet, dass allgemein um 50 % zu kürzen ist, also dass z. B. EUR 95 (netto) statt EUR 190 (netto) für die Bearbeitungsdauer von 1 Stunde vom Nutzer zu zahlen sind. Somit erhält der Spezialist nur EUR 80 (netto) als Vergütung und dem Nutzer werden EUR 95 (netto) der Gebühren zurückerstattet.
Bei gravierenden Mängeln des Ergebnisses oder sonstiger besonders schlechter Bewertung (ab 5; Unbrauchbar; Fragen von mir nicht wieder an diesen Spezialisten leiten) kann SLO auch nach freiem Ermessen den gesamten Vergütungsanspruch des Spezialisten ausschließen und dem Nutzer die Gebühren vollständig erstatten, wobei auch SLO dann seinen gesamten Provisionsanteil verliert.
Nach Mitteilung der Festlegung haben Nutzer und Spezialist 2 Monate Zeit, die Festlegung gerichtlich anzugreifen, was gegenüber SLO durch Übermittlung von Nachweisen der kompletten und korrekten Klageerhebung innerhalb dieser 2 Monate schriftlich nachzuweisen ist. Erfolgt dieser Nachweis nicht ordnungsgemäß innerhalb von 2 Monaten nach Mitteilung der Festlegung, wird die Festlegung unanfechtbar (Ausschlussfrist). Sobald die Festlegung unanfechtbar geworden ist, kehrt SLO die entsprechenden, dann damit fällig werdenden Beträge aus. Sofern Nutzer und Spezialist verbindlich erklären, die Festlegung nicht angreifen zu wollen, wird die Auskehrung durch SLO entsprechend früher vorgenommen.
Die so bestimmte Höhe der Gebühr/Vergütung ist für alle Beteiligten abschließend und bindend.
Im gesamten Verfahren werden die Beteiligten ihre Anonymität wahren, soweit dies sinnvoll möglich ist. Trotz dieses Streitbeilegungsverfahrens bleibt es dabei, dass zwischen Nutzer und Spezialist kein vertragliches oder sonstiges rechtlich relevantes Verhältnis besteht.
Sollte die oben erwähnte Bestimmung der Leistung nach freiem Ermessen - aus welchen Gründen auch immer - unzulässig sein, so steht SLO in jedem Falle ein billiges Ermessen bei dieser Bestimmung zu.
10. Sonstige Pflichten des Spezialisten
Zusätzlich zu den sonst in diesem Vertrag oder weiteren für den Spezialisten geltenden Regelungen niedergelegten speziellen Pflichten hat der Spezialist noch folgende Pflichten:
- Pflicht, keine Kontakt- oder sonstigen individuellen Daten (auch außerhalb des Ergebnisses) an den Nutzer zu übermitteln.
- Pflicht, SLO darauf hinzuweisen, falls in dem Auftrag (oder weiterer Korrespondenz) Kontakt- oder sonstige individuelle Daten der Nutzer enthalten sind, damit SLO den Nutzer entsprechend informieren kann.
- Pflicht, im Zusammenhang mit der Übermittlung des Ergebnisses oder sonst wie im Zusammenhang mit SLO keine Werbung für die eigene Tätigkeit oder Dritte zu machen.
- Pflicht, Aufträge oder potentielle Aufträge nicht unter Umgehung von SLO anzuwerben, wobei der Spezialist selbstverständlich ansonsten frei ist, für wen er möchte tätig zu werden, zumal gegenüber SLO kein Exklusivitätsverhältnis besteht.
- Pflicht, bei der Bearbeitung der Aufträge und im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für SLO sämtliche Gesetze (z. B. Wettbewerbsrecht), Standesrecht oder sonstige berufsrechtliche Regelungen und Rechte Dritter (z. B. Markenrechte und Urheberrechte) einzuhalten bzw. zu achten und nicht gegen die guten Sitten zu verstoßen.
- Pflicht zur Unterlassung jeglichen Verhaltens, das SLO, seinen Spezialisten und Nutzern oder dem Ruf der Anwaltschaft schaden könnte, sofern es sich nicht um die Wahrnehmung berechtigter Interessen handelt.
- Pflicht, keine ehrverletzenden, verleumderischen, jugendgefährdenden, herabwürdigenden, rassistischen oder diskriminierenden Inhalte zu verbreiten.
11. Laufzeit/Kündigungsmöglichkeiten
Der Vertrag wird von den Parteien auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, sofern ein oder mehrere Aufträge noch nicht vollständig erledigt/abgewickelt sind. In diesem Falle wirkt die Kündigung erst mit vollständiger Erledigung/Abwicklung der noch offenen Aufträge dieses Spezialisten.
Mit Wirksamkeit der Kündigung ist SLO verpflichtet, die entstandenen und fälligen, aber noch nicht ausgekehrten Vergütungen des Spezialisten an diesen unverzüglich zu zahlen.
12. Haftung/Haftungsausschluss hinsichtlich „richtigen“ Ergebnisses
SLO ist ein neues Produkt. Ziel ist es, im gesamten System keine Haftung für den Inhalt des Ergebnisses, also das „richtige“ oder vollständige Ergebnis entstehen zu lassen.
a. Haftung des Spezialisten
SLO überprüft das vom Spezialisten gelieferte Ergebnis vor Weiterleitung an den Nutzer nicht. SLO ist allerdings befugt, Ergebnisse vor Weiterleitung an den Nutzer auf Plausibilität hin durchzusehen und zur Wahrung des Rufes von SLO zurückzuhalten. SLO ist für den Inhalt der Ergebnisse nicht verantwortlich.
SLO hat in den SLO – Nutzerverträgen vorgesehen, dass SLO oder die jeweiligen Spezialisten gegenüber dem Nutzer nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Ergebnisses haften, da der Nutzer sämtliche Ergebnisse eigenständig zu überprüfen und zu bewerten hat, bevor er diese nutzt und Entscheidungen auf diese basieren lässt (siehe hierzu die Regelungen im SLO - Nutzervertrag). Soweit dieser Haftungsausschluss wirkt, haftet der Spezialist gegenüber SLO ebenfalls nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des übermittelten Ergebnisses. Da Fehler immer vorkommen können, soll verhindert werden, dass der Spezialist, welcher sich nur punktuell und kurzzeitig mit der Angelegenheit befasst und dem Nutzer in bestem Wissen und Gewissen nur eine kurze Zweitmeinung und weitere Einschätzung ermöglicht, Haftungsrisiken ausgesetzt ist, die er nicht überblicken kann und welche durch die Vergütung des Spezialisten in keiner Weise abgedeckt sind.
Obiger Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche Pflichtverletzungen des Spezialisten und für sonstige schuldhafte Pflichtverletzungen des Spezialisten (etwa die Pflicht vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Qualifikation zu machen oder keine Rechte Dritter zu verletzen). Sofern SLO aufgrund solcher Pflichtverletzungen ein Schaden entsteht, ist dieser durch den Spezialisten zu ersetzen bzw. SLO ist bei Inanspruchnahme durch Dritte von solchen Schäden frei zu stellen (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten). Falls Dritte SLO aufgrund solcher Pflichtverletzungen in Anspruch nehmen, wird SLO den Spezialisten unverzüglich informieren, um ihm Gelegenheit zu geben, entsprechend Stellung zu nehmen und dabei mitzuwirken, den Schaden gering zu halten.
b. Haftung von SLO
Jegliche Haftung, also insbesondere die vorvertragliche, die vertragliche, die außervertragliche und sonstige Haftung von SLO ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von SLO zudem auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, wenn Erfüllungsgehilfen von SLO ein Verschulden trifft.
Die gesetzlich vorgesehene Haftung bei Verletzung von Leib oder Leben bleibt unberührt.
SLO ist ferner nicht für Inhalte von Internetseiten verantwortlich, auf die SLO oder der Spezialist hinweist (z. B. nützliche Internetseiten (z. B. Internetauftritt einer Behörde) auf die der Spezialist den Nutzer aufmerksam macht, wobei der Spezialist zu beachten hat, dass persönliche Daten oder Kontaktdaten nicht ausgetauscht werden sollen und auch keine Werbung betrieben werden darf; dem Spezialisten ist z. B. nicht erlaubt, auf den eigenen Internetauftritt aufmerksam zu machen). SLO wird zudem entsprechende Inhalte von seiner Website entfernen, wenn der konkrete Verdacht rechtswidrigen Inhalts besteht oder SLO (etwa über admin@slo-secondlegalopinion.de) hierauf aufmerksam gemacht wurde.
13. Datensicherheit/IT Sicherheit/Verfügbarkeit
Wie auch SLO, so ist der Spezialist verpflichtet, durch angemessene Maßnahmen zu verhindern, dass SLO oder seine Nutzer, Spezialisten und Referendare – etwa beim Hochladen/Einstellen von Dokumenten - durch Computerviren, Trojaner, Internetwürmer etc. geschädigt werden. Da trotz angemessener Sicherungsvorkehrungen nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dritte unbefugten Zugriff auf Daten erlangen, sollen nur anonymisierte und unbedenkliche Inhalte ausgetauscht werden.
SLO ist befugt, den Zugang zum SLO Internetauftritt vorübergehend zu beschränken, sofern Arbeiten am System oder sonstige Gründe dies erfordern.
SLO ist bemüht, durchgehenden Zugang zu SLO zu ermöglichen. Eine solche 100 % Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden. Sofern Änderungen oder Anpassungen erforderlich sind, wird versucht, diese zu Nacht- oder Wochenendzeiten vorzunehmen.
14. Vertraulichkeit/Geheimhaltung
Der Spezialist ist verpflichtet, sämtliche Daten und Informationen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für SLO erfährt, nur für solche Zwecke zu nutzen, die der unmittelbaren Erstellung und Erbringung des Ergebnisses dienen.
Der Spezialist verpflichtet sich, insbesondere folgende Informationen oder Daten geheim zu halten:
- Seine eigene Stellung als Spezialist von SLO oder seine Tätigkeit für SLO, sofern SLO ihn nicht vorher schriftlich zur Offenlegung ermächtigt.
- Sämtliche (entgegen den Bestimmungen von SLO) an ihn gelangten persönlichen oder personenbezogenen Daten der Nutzer (oder aus dem Nutzerumfeld, z. B. Mandanten der Nutzer) oder anderer Spezialisten und sonstige Daten, aus denen auf die Identität oder die verfolgten Ziele und Strategien der Nutzer geschlossen werden könnte.
- Insgesamt sind grundsätzlich alle Daten, an deren Geheimhaltung die Nutzer ein naheliegendes Interesse haben, vertraulich zu behandeln.
Bei zulässiger Einschaltung Dritter (z. B. einfache Recherchetätigkeit) ist darauf zu achten, diese nur mit allgemeinen Fragestellungen zu betrauen.
Von der Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen sind solche Daten und Informationen, die dem Spezialisten schon vorher bekannt waren und/oder welche ohne Bruch seiner Geheimhaltungsverpflichtung und ohne sein Zutun öffentlich bekannt sind oder werden.
Diese Verpflichtungen gelten auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertrages.
15. Immaterielle Rechte/Nutzungsrechte
Der Spezialist behält sämtliche ihm zustehenden Urheberrechte an seinem Ergebnis. SLO und dem jeweiligen Nutzer wird jedoch ein nicht übertragbares, dauerndes Nutzungs- und Archivierungsrecht an dem Ergebnis eingeräumt, welches auch die Beendigung dieses Vertrags überdauert.
16. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt allein deutschem Recht. Normen des Internationalen Privatrechts, nach denen eventuell ein anderes Recht Anwendung fände, sind ausgeschlossen.
17. Gerichtsstand
Zwischen den Parteien, welche in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen (auch nebenberuflichen) Tätigkeit handeln, wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbart.
18. Kommunikation
Mitteilungen an den Spezialisten erfolgen grundsätzlich an die vom Spezialisten zuletzt mitgeteilte E-Mail Adresse. Der Spezialist ist verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, dass ihn entsprechende Mitteilungen von SLO erreichen (z. B. Bereithaltung angemessener Eingangskapazitäten, angemessene Einstellung entsprechender Spam Filter etc.).
19. Änderung des Vertrages
SLO weist darauf hin, dass rechtliche/gesetzliche Erfordernisse eine unmittelbare Anpassung/Änderung der Regelungen dieses Vertrages nötig machen können. SLO behält sich insoweit das Recht vor, eine Änderung dieses Vertrages ohne Nennung von Gründen zu initiieren. Die Änderung wird wirksam, indem der Spezialist die Wirkung der neuen Version dieses Vertrages bei Akzeptierung neuer Aufträge bestätigt oder einer entsprechenden Änderungsmitteilung durch SLO nicht innerhalb von 2 Wochen ausdrücklich widerspricht. In der Änderungsmitteilung ist der Spezialist auf diese Rechtsfolge hinzuweisen.
20. Datenschutz
SLO weist den Spezialisten darauf hin, dass seine personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Bankverbindung) zur Begründung, Durchführung und ggf. Beendigung dieses Vertrages erforderlich sind. Diese Daten werden nur erhoben, sofern diese vom Spezialisten, insbesondere im Rahmen seiner Registrierung, freiwillig mitgeteilt werden. Der Spezialist erklärt ausdrücklich dahingehend seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages verarbeitet, gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Dies gilt auch als Einwilligung im Sinne von § 12 Telemediengesetz (Grundsätze für die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten). SLO wird diese Daten ausschließlich im Rahmen der Leistungen von SLO, also insbesondere der Vertragserfüllung und Vertragsabrechnung nutzen. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt SLO Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Eine Weitergabe an Dritte findet ansonsten nicht statt, es sei denn, dass SLO hierzu rechtlich (z. B. durch gerichtliche Verfügung) verpflichtet ist oder SLO sich gegen Rechte oder Ansprüche Dritter verteidigen muss, wobei SLO in diesen Fällen verpflichtet ist, den Nutzer vorher zu informieren und den Umfang der offen zu legenden Daten so gering wie möglich zu halten. Der Spezialist kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. SLO wird dann die bis dahin erhobenen Daten nur so lange und in der Weise speichern und nutzen, wie dies für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erforderlich ist und diese Daten ansonsten sperren. Mit vollständiger Abwicklung der vertraglichen Beziehungen werden die Daten ebenfalls für eine weitere Nutzung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Diese Information gilt zudem als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz besteht zudem ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten sowie eventuell ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
SLO weist den Spezialisten darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen (wie dem Internet) nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
Da die Nutzung von SLO für den Spezialisten sowohl als Spezialist als auch als Nutzer interessant sein kann, erlaubt der Spezialist SLO, ihn über Veränderungen und neue Produkte in Bezug auf SLO zu informieren (etwa durch E-Mail Newsletter). Diese Erlaubnis kann der Spezialist jederzeit widerrufen.
Im Falle der Kündigung werden Daten zu Dokumentationszwecken nur so lange gespeichert, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder so lange eine entsprechende Inanspruchnahme durch Dritte droht.
21. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der ausfüllungsbedürftigen Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages möglichst nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung oder die Lücke gekannt hätten. Die Parteien sind verpflichtet, gegebenenfalls eine solche Bestimmung nachträglich zu vereinbaren.
___________________________________________________________________________________________
Da SLO ein System zur unkomplizierten und effektiven Unterstützung von Juristen durch Juristen ist, sind Ideen/Anregungen und Anmerkungen der Beteiligten zu diesem Vertrag und seiner Umsetzung stets willkommen (etwa an info@slo-secondlegalopinion.de). Bis zu einer ausdrücklichen Akzeptierung derselben und einer entsprechenden Vertragsanpassung bleibt es allerdings bei obigen Bestimmungen.